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VGH Bayern, 20.06.2022 - 4 ZB 21.1730 , 4 ZB 21.1731 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2022 - 4 ZB 21.1730 , 4 ZB 21.1731 (https://dejure.org/2022,16635)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2022 - 4 ZB 21.1730 , 4 ZB 21.1731 (https://dejure.org/2022,16635)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
BayFwG Art. 28
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag zu Kostenersatz für Feuerwehreinsatz (privater Chlorgasunfall) - rewis.io
Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes (privater Chlorgasunfall)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 14 K 18.401
- VGH Bayern, 20.06.2022 - 4 ZB 21.1730 , 4 ZB 21.1731
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 4 ZB 21.1730
Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285
Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 4 ZB 21.1730
Für die Einschätzung bedarf es einer Gefahrenprognose auf der Grundlage einer verständigen Würdigung aller im Entscheidungszeitpunkt verfügbaren Erkenntnisquellen, also aus ex-ante-Sicht (BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - BayVBl 2017, 303-306). - VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 4 ZB 21.1730
Er benennt auch keinen Rechts- oder Tatsachensatz, den das Verwaltungsgericht in Abweichung von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 3. September 2009 (Az. 4 BV 08.696) aufgestellt haben soll.
- VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009
Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölverunreinigung auf dem …
Die von der Freiwilligen Feuerwehr der Beklagten während ihres Einsatzes getätigten Aufwendungen waren aus der insoweit maßgeblichen ex ante-Sicht der Einsatzkräfte (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2022 - 4 ZB 21.1730 u.a. - juris Rn. 11 m.w.N.) im Sinne des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayFwG notwendig, um die weitere Ausbreitung des Mineralöls und die damit verbundene Gefährdung der Wasserqualität sowie der im Main und an seinen Ufern vorhandenen Tier- und Pflanzenwelt zu verhindern.